Gepostet am 14 Mai 2024
Lesezeit: 4 Min.
Der Gelbbauchringer (Bombina variegata) ist eine kostbare, aber zerbrechliche Art! Diese auf der Roten Liste des Landes als gefährdet eingestufte Amphibie bevölkert unsere Teiche und Furchen. Es handelt sich hauptsächlich um eine Waldart im Grand-Est, dem Hauptverbreitungsgebiet in Frankreich. Seine Besonderheit liegt in seinem gelben, schwarz gefärbten Bauch, der für jedes Individuum einzigartig ist, und seinen herzförmigen Pupillen.


Warum ist der Gelbbauchringer gefährdet?
- Er ist empfindlich gegenüber Störungen, insbesondere durch motorisierte Fahrzeuge, und leidet unter der Zerstörung seines Lebensraums.
- Extreme Klimaereignisse wie Dürren oder sintflutartige Regenfälle gefährden ihr Überleben und ihre Fortpflanzung.
- Sein Rückgang ist alarmierend: Die Zahlen gehen zurück und gefährden die Nachhaltigkeit seiner Populationen.
Was macht der Park?
Seit 2021 überwachen wir die Populationen der Gelbbauchringelvögel sorgfältig. Wir haben ein Überwachungsprotokoll implementiert, das vom Nationalen Aktionsplan für den Ringer inspiriert ist.
Im Jahr 2021 erkundeten der Park und das CPIE Champagne Sud Natura-2000-Gebiete auf der Suche nach für Ringelfische günstigen Wasserstellen.
Im Jahr 2022 testete Gautier vom Park-Team das Protokoll und im Jahr 2023 führte Léa das erste Jahr der Überwachung durch.
In diesem Jahr ist Vivien für das zweite Folgejahr verantwortlich. Das nächste Jahr wird das letzte Jahr der Überwachung sein.

Das Ziel der Überwachung besteht darin, die an den Standorten vorhandenen Zahlen zu ermitteln und deren Bewirtschaftung zur Erhaltung der Populationen von Sonneur zu prüfen.


Der Fall „Fred“!
Wir haben „Fred“ getroffen, einen männlichen Ringer mit Wohnsitz in Trépail, den wir 2022, 2023 und 2024 kennengelernt haben und der Anspruch auf einen kleinen Vornamen hat! Als wir es zum ersten Mal gefangen haben, wog es 0,95 g und 2,6 cm. Jetzt sind es 5,5 g für 4,2 cm!
Eine tolle Entwicklung!

Wir erinnern Sie daran, dass die Art geschützt ist und daher ohne besondere Ausnahme weder gefangen noch berührt werden darf.
Die Planung, die Maßnahmen sowie die „Belebung der Natura-2023-Gebiete FR2025 und FR2000 2100271-2100312“ werden von der Region Grand Est und der Europäischen Union mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert.
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